von links: Alexander Brück, Jenny Dickler, Henning Dominke, Anna Katharina Jacob, Emma Wittenberg, Kristin Wodka, Rika Lage, Julia Riemann, Leon Mahler, Leon Grimsmann, Sabrina Czock, Marike Sörensen, Marleen Zuleger, Felix Jacoby
Was macht die Fachschaft?
Unsere Fachschaft (oder eigentlich korrekt: Fachschaftsvertretung) vertritt alle Studierenden, die im Studium mit der lateinischen oder mit der griechischen Sprache zu tun haben. Egal, ob du Griechisch oder Latein studierst oder ob du das Latinum oder das Graecum erwerben möchtest, wir sind für dich da.
Doch was macht eine Fachschaft überhaupt? Auf den Punkt gebracht: Man sorgt für das Wohl der Kommilitoninnen und Kommilitonen. Dazu gehören die Studienberatung (siehe Sprechstunden), die Vermittlung zwischen Studierenden und Dozierenden und natürlich auch außeruniversitäre Aktivitäten wie z. B. unser Sommerfest oder die Absolventenfeier.
Unsere Fachschaft ist in verschiedene Arbeitsgruppen aufgeteilt. Das heißt natürlich nicht, dass man nur in diesem Arbeitskreis tätig ist; so haben wir aber Hauptansprechpartner für alle Teilbereiche. Wer wofür zuständig ist, könnt ihr in der Menüleiste unter "Wer sind wir?" nachsehen.
Buffet bei der Masterfeier im Dezember 2015
Wer sind wir?
Vorstand
Emma Wittenberg Latein/Geschichte - Master
Vorstand
Eventmanagement
Rika Lage Latein/Geschichte - Master
Vorstand, Internetpräsenz
Finanzen
Alexander Brück Latein/Spanisch - Master
Kassenwart
Leandros Manos Latein/Deutsch - Bachelor
Erstsemester-Veranstaltungen, Post, Hochschulpolitik
Delf Lützen Latein/Deutsch - Bachelor
Studien- und Prüfungsordnungen
Satzung & Geschäftsordnung
Satzung und Geschäftsordnung
der Fachschaft
Klassische Philologie
Beschlossene Fassung vom 27.05.2019
Präambel
Die Fachschaftsvertretung für Klassische Philologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, im Folgenden kurz Fachschaftsvertretung (FS) genannt, gibt sich gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 der Organisationssatzung der Studierendenschaft der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel folgende Geschäftsordnung.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsordnung gilt für die Fachschaftsvertretung Klassische Philologie der CAU zu Kiel. In Zweifelsfällen findet der fünfte Abschnitt (§§ 23―28) der Organisationssatzung der Studierendenschaft der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Anwendung.
§ 2 Zusammensetzung und Gliederung
(1) Die Fachschaftsvertretung (FS) setzt sich aus den gewählten und nicht gewählten Mitgliedern zusammen.
(2) Gewählte und nicht gewählte Mitglieder haben gleiches Stimmrecht.
(3) Über Neuaufnahmen in die FS von bei den Uniwahlen nicht gewählten Personen entscheidet die FS durch Abstimmung. Die Aufnahme erfolgt bei einfacher Mehrheit und wird im Protokoll vermerkt. Die Mitgliedschaft dauert bis zum Ende der Wahlperiode an.
(4) Die Mitgliedschaft in der FS endet durch eigenen Entschluss oder durch Mehrheitsbeschluss der FS. Dem Mehrheitsbeschluss geht unangemessenes Verhalten voraus. Was genau darunter fällt, entscheidet der Mehrheitsbeschluss.
§ 3 Aufgaben der FS
(1) Zu den Aufgaben der FS gehören:
1. die Betreuung der studentischen und fachlichen Belange der ihr angehörenden Studierenden.
2. die Teilnahme an der Durchführung fachschaftsübergreifender Veranstaltungen und Projekte.
3. regelmäßige Teilnahme an den zweiwöchig stattfindenden FS-Sitzungen. Nichterscheinen ist den FS-Mitgliedern im Voraus mitzuteilen.
(2) Die FS bietet in der Vorlesungszeit bei Bedarf und nach Vereinbarung Sprechstunden an.
§ 4 Ämter
Alle Ämter werden aus der Mitte der Fachschaftsvertreter gewählt. Für die Wahl ist die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich. Wird diese Mehrheit in zwei Wahlgängen nicht erreicht, so ist gewählt, wer im dritten Wahlgang die meisten Stimmen erhalten hat.
Amtsinhaber verlieren ihr Amt durch
Rücktrittserklärung,
Austritt aus der Fachschaft,
Neubesetzung des Amtes durch Wahl der Fachschaftsvertreter
Ende der Legislaturperiode.
Die Fachschaftsvertretung wählt folgende Ämter:
zwei gleichberechtigte Vorstände, die weitere Ämter ausüben dürfen mit Ausnahme des Kassenwartes. Eine Geschlechterparität ist hierbei nicht zwingend.
einen Kassenwart.
einen Kassenprüfer.
mindestens einen Schriftführer. Sie erstellen von den Sitzungen interne Protokolle.
§ 5 Kompetenzbereiche
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben gliedert sich die Fachschaft in verschiedene Kompetenzbereiche. Ein Bei- oder Rücktritt zu oder aus einem Kompetenzbereich ist jederzeit möglich.
Die Mitglieder eines Kompetenzbereiches sind selbstständig für die Durchführung ihrer Aufgaben verantwortlich und sind berechtigt, eigenständige Entscheidungen innerhalb ihres Kompetenzbereiches zu treffen. Sie erstatten auf den FS-Sitzungen regelmäßig Bericht über ihre Tätigkeiten und sind den übrigen Mitgliedern Rechenschaft über ihre Beschlüsse schuldig. Die Fachschaft hat durch einen Mehrheitsbeschluss als Kollegialorgan ein Vetorecht inne.
Die Kontrolle der Arbeit innerhalb der Kompetenzbereiche obliegt dem Vorstand.
Kassenwart und Kassenprüfer bilden den Kompetenzbereich „Finanzen“. Diesem Kompetenzbereich müssen zwei Personen angehören. Ansonsten ist keine Ober- oder Untergrenze in den Kompetenzbereichen festgeschrieben.
Der Kompetenzbereich Eventmanagement ist für die Planung der Absolventenfeiern, der Stammtische, des Pub-Quiz und des Sommerfestes zuständig. Die Wahl der Veranstaltungsorte sowie die Durchführung der Veranstaltungen obliegen der gesamten Fachschaftsvertretung.
Weitere Kompetenzbereiche sind Erstsemester-Veranstaltungen, Internetpräsenz, Studien- und Prüfungsordnungen und Hochschulpolitik.
§ 6 FS-Sitzung
FS-Sitzungen finden in der Vorlesungszeit regelmäßig statt. In der vorlesungsfreien Zeit finden sie nur bei dringendem Anlass statt. Sie sind, falls nicht anders bestimmt, hochschulöffentlich (vgl. §10).
Von den Sitzungen werden interne Verlaufsprotokolle angefertigt.
Die Termine der FS-Sitzungen, die öffentlich sind und von allen Interessierten besucht werden können, werden auf der Internetpräsenz der FS (Homepage, Facebook) und am Institut für Klassische Altertumskunde veröffentlicht.
Ein Protokoll gilt als von der Fachschaft genehmigt, sofern bis zur nächsten Fachschaft kein sprachlicher oder mündlicher Einspruch dagegen geäußert wird. Im Falle eines Widerspruches genehmigt die Fachschaft ein Protokoll mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder.
§ 7 Die Sitzungsleitung
Die Sitzungsleitung wird vor Beginn der Sitzung durch Konsens festgelegt.
Die Aufgaben der Sitzungsleitung bestehen in der Leitung der Diskussion, der Eröffnung und Schließung der Sitzung, der Erteilung des Rederechts und der Durchsetzung der Geschäftsordnung.
Im Zweifelsfall entscheidet die Sitzungsleitung über die Auslegung der Geschäftsordnung.
§ 8 Quorum
Zu Beginn jeder Sitzung wird von der Sitzungsleitung das Quorum festgestellt.
Das Quorum kann bei Bedarf durch die Sitzungsleitung erneut festgestellt werden.
Ist mehr als die Hälfte der Fachschaftsvertreter anwesend, ist das Gremium beschlussfähig.
§ 9 Tagesordnung
Die Tagesordnung wird vor Beginn der Sitzung durch den Vorstand festgelegt. Änderungen und Ergänzungen können durch Vorschlag und konsensuale Zustimmung vorgenommen werden.
Die Sitzungsleitung eröffnet und schließt die Debatte zum Tagesordnungspunkt.
§ 10 Öffentlichkeit
Das Gremium tagt universitätsöffentlich.
Die Öffentlichkeit kann durch einen Mehrheitsbeschluss ausgeschlossen werden.
§ 11 Wortmeldungen
Sollte es notwendig sein, ist die Sitzungsleitung berechtigt, eine Rednerliste anzufertigen und für deren Umsetzung zu sorgen.
Rederecht wird von der Sitzungsleitung erteilt und entzogen.
§ 12 Anträge und Abstimmungen
Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen, sofern kein Teilnehmer den Wunsch nach geheimer Abstimmung äußert.
Jeder Teilnehmer hat eine Stimme. Eine Vertretung eines Teilnehmers ist nicht zulässig. Bei Abwesenheit von Teilnehmern haben diese die Möglichkeit ihre Stimme im Vorfeld schriftlich einzureichen.
Enthält sich mehr als die Hälfte der Teilnehmer, ist die Abstimmung ungültig und wird wiederholt. Enthalten sich auch bei der zweiten Abstimmung mehr als die Hälfte der Teilnehmer, sind bei der dritten Abstimmung keine Enthaltungen zulässig.
Sofern es in der Satzung nicht anders vermerkt ist, gilt eine Abstimmung als erfolgreich, sofern mehr als die Hälfte der anwesenden Mitglieder zugestimmt hat.
§ 13 Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt durch Beschluss der Fachschaftsvertretung und Veröffentlichung auf ihrer Internetpräsenz in Kraft.